Die Bundesagentur für Arbeit bedient sich zur Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen so genannter Träger (zum Beispiel Kommunen, Vereine oder z.B. Bildungsträger), deren sachliche und personelle Ausstattung eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der Maßnahme gewährleistet.
Die Träger schließen mit den zugewiesenen arbeitslosen Arbeitnehmern befristete Arbeitsverträge, die nicht der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung unterliegen.

Eine Förderung wird nur für förderungsbedürftige Arbeitnehmer gewährt, die von der Agentur für Arbeit zugewiesen sind. Förderungsbedürftig sind Arbeitnehmer, wenn sie arbeitslos sind und allein durch eine Förderung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme eine Beschäftigung aufnehmen können und die Voraussetzungen für Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllen. Vom Erfordernis des Leistungsanspruches hat der Gesetzgeber begrenzte Ausnahmen zugelassen.

Die Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme darf in der Regel nur zwölf Monate dauern. Wenn an der Durchführung der Arbeiten ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht oder der Träger die Verpflichtung übernimmt, die zugewiesenen Arbeitnehmer in ein Dauerarbeitsverhältnis zu übernehmen, darf die Förderung bis zu 24 Monate dauern. Die Förderung darf bis zu 36 Monate dauern, wenn zu Beginn der Maßnahme überwiegend ältere Arbeitnehmer zugewiesen sind, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Eine wiederholte Förderung von Maßnahmen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Auch die Dauer der Zuweisung des förderungsbedürftigen Arbeitnehmers in die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme darf grundsätzlich längstens zwölf Monate betragen (24 Monate bei Übernahme in Dauerarbeitsverhältnis, 36 Monate bei über 55-Jährigen).
Wenn seit der letzten Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme noch keine drei Jahre vergangen sind, ist eine Zuweisung grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Zuweisung von Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Die FAA Südost führt an mehreren Standorten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch. Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.