Basierend auf geschäftspolitischen Entscheidungen hat die Bundesagentur für Arbeit eine neue Integrationsleistung entwickelt, welche Elemente der Qualifikation, Motivation und Vermittlung vereinigt. Rechtsgrundlagen dieser Integrationsleistung bilden die §§ 37 und 48 SGB III.

Ziel der Leistung ist, durch Aktivierung/Qualifizierung und Unterstützung der Teilnehmer auf einen Integrationserfolg hinzuwirken, um Arbeitslosigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit zu vermeiden bzw. zu beenden. Dabei können je nach zugewiesener Personengruppe auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz kommen.

Die neue Leistung steht in drei Ausrichtungen zur Verfügung:

  1. Ganzheitliche Integrationsleistung für Arbeitslose mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf sowie multiplen Vermittlungshemmnissen und geringen Integrationschancen aus den Rechtskreisen SGB III und SGB II (Ganzil IfB)
  2. Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz (UVgA) für
    • Teilnehmer mit Aktivierungsbedarf im Integrationsprozess,
    • Teilnehmer mit verstärktem Unterstützungsbedarf zur Überwindung von Beschäftigungshemmnissen bzw. Qualifizierungsdefiziten im Integrationsprozess
  3. Ganzheitliche Integrationsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige aus dem Rechtskreis SGB II (Ganzil II)