Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)

Was heißt BaE?

BaE (Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung) nach § 242 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.

 

Folgende Ausbildungen im Rahmen von BaE werden durchgeführt:

  • BaE Metallbauer
  • BaE Maschinen- und Anlagenführer, FR Metall- und Kunststofftechnik
  • BaE Ausbaufacharbeiter, FR Trockenbau
  • BaE Tiefbaufacharbeiter, FR Straßenbauarbeiten